VORSICHT FÄLSCHUNG! – WIE HANDELSREGISTEREINTRAGUNGEN ZUR GOLDGRUBE FÜR BETRÜGER WERDEN

Was war passiert?

Unsere Mandantin, eine erst kürzlich gegründete GmbH, erhielt jüngst eine Rechnung über 760 EUR (!) – vermeintlich über eine „Zentrale Zahlstelle“ von einem Richter des Amtsgerichts Stuttgart. Diese Rechnung, deren Betrag für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister anfalle, sei innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen. Glücklicherweise fiel unserer Mandantin vor Zahlung das litauische Länderkennzeichen in der IBAN auf, was die Rechnung als offensichtliche Fälschung entlarvte. Insbesondere bei so hohen zu zahlenden Geldsummen sollte die Rechnung besser genau geprüft werden.

Welche Gerichtskosten fallen üblicherweise bei Handelsregistereintragung an?

Die gerichtlichen Kosten belaufen sich bei der Ersteintragung einer GmbH auf 150 bis zu 240 EUR. Dies ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG i. V. m. § 1 HRegGebV. Zu beachten ist dabei, dass die Gebühren nicht, wie in den Fälschungen angegeben, nach einer nicht existenten Nr. 250, sondern Nr. 2100 GV im Anhang von § 1 HRegGebV bemessen sind.

Woran erkennt man eine Fälschung?

Wie bereits dargestellt, ist in den gefälschten Rechnungen bereits die falsche Nummer der Gebührenverordnung angegeben. Hinzu kommt, dass bei nicht erfolgender Zahlung innerhalb der Frist auf das Anfallen einer Mahngebühr von 25 EUR nach KV 1403 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG verwiesen wird. Dies ist gleich mehrfach fehlerhaft: Nr. 1403 ist seit einer Reform des JVKostG 2022 außer Kraft und die Mahngebühr betrug nie 25 EUR, sondern 5 EUR und ist heute in Nr. 1503 geregelt.

Die Fälschungen tragen außerdem das Wappen Nordrhein-Westfalens, unabhängig davon, welcher Gerichtsbezirk betroffen ist (aktuell sind Fälle u. a. aus Hamburg[1], München[2] und Stuttgart bekannt) und lediglich die Überschrift „Amtsgericht“. Besonders auffällig bleibt die IBAN, an die die vermeintlichen Gebühren zu zahlen seien, die nicht das deutsche Länderkennzeichen DE trägt. Vermeintlicher Empfänger der Zahlung ist zudem lediglich das „Handelsregister“. Empfänger der Zahlungen sollte – sofern die Handelsregistereintragung in Baden-Württemberg erfolgt – bei echten Rechnungen nur die Landesoberkasse Baden-Württemberg sein[3].

Auch die exorbitante Höhe der vermeintlichen Gebühr sollte stutzig machen: In aktuellen Fälschungen wird meist auf die Zahlung von ca. 700 EUR bestanden, während die Gerichtskosten sich üblicherweise auf nicht mehr als 240 EUR belaufen sollten.

Wie schützt man sich als Unternehmen? – Eine Empfehlung

Zunächst gilt: ruhig genauer hinschauen! Die Rechnungen sollten auf die genannten Details überprüft und sich im Zweifel beim zuständigen Amtsgericht erkundigt werden. Mitgesellschafter und Angestellte sollten über das Kursieren gefälschter Rechnungen und über Erkennbarkeit solcher informiert werden.

 

[1] Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (2023): Betrug mit falschen Handelsregister-Rechnungen, https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/bundesweite-betrugswelle-mit-gefaelschten-handelsregister-rechnungen-658644

[2] Bundesrechtsanwaltskammer (2023): Gefälschte Gebührenrechnungen für Handelsregistereintragung im Umlauf, https://www.brak.de/newsroom/news/warnung-vor-betrugsmasche-gefaelschte-handelsregister-gebuehrenrechnungen-im-umlauf/.

[3] Baden-Württemberg (2021): Achtung vor betrügerischen Gebührenrechnungen, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/achtung-vor-betruegerischen-gebuehrenrechnungen

Autoren

Chiara Panfili, LL.M.

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