AGB sind der Anzug Ihres Unternehmens. Sie müssen sitzen!

Handels- und Vertriebsrecht / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können als Verkaufsbedingungen oder als Einkaufsbedingungen gestaltet sein und sind Teil des klassischen Vertragsrechts. Es ist ein wenig wie beim Ehevertrag: AGB brauchen Sie dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist; bestenfalls müssen Sie sie nie aus der Schublade ziehen. Aber sie müssen Sie vor dem schlimmsten anzunehmenden Fall (der Insolvenz) retten, wenn es darauf ankommt. Daher müssen sie wirksam sein und auf Ihr Geschäftsmodell passen.

Nach Aufbau und Struktur wirken sie wie ein Gesetz, weil sie in abstrakter Vorformulierung eine Vielzahl künftiger Fälle regeln sollen, um für das Unternehmen eine gleichförmige, reibungslose Abwicklung der Geschäfte sicherzustellen. Als Kaufmann mag der Unternehmer in der Lage sein, einen konkreten Vertrag zu verhandeln. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingegen sieht man es an, wenn sie von einem Nichtjuristen verfasst wurden. Das betrifft nicht nur die Frage der Ästhetik. Sprachliche oder sachliche Defizite können harte Konsequenzen haben. So sind nach dem Gesetz mehrdeutige oder unklare AGB zu Lasten des Verwenders auszulegen (der es ja in der Hand gehabt hätte, sie klarer zu formulieren).

Vor allem qualifizierte Verbände aber auch Wettbewerber sind kraft Gesetzes befugt, im Wege der abstrakten Formular-Klauselkontrolle gegen unzulässige AGB vorzugehen. In einem solchen Prozess gilt der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung. Das bedeutet: Eine Klausel wird vom Gericht schon dann verboten, wenn der Text mehrdeutig ist und wenn eine von mehreren möglichen Auslegungsvarianten zu einem vom Gesetzgeber missbilligten Ergebnis führt. Genau das macht die Verwendung unklarer AGB so gefährlich.

AGB werden von kleinen und mittleren Unternehmen gelegentlich als Statussymbol missverstanden: AGB hat man zu haben und demonstriert damit Professionalität. Um Kosten bei der Erstellung zu vermeiden, schreibt man die AGB des Mitbewerbers ab, ohne sich viel dabei zu denken (Urheberrechtsverletzung). Oder man stellt sich seine AGB aus den AGB mehrerer Anbieter zusammen (auch eine Urheberrechtsverletzung) und produziert damit einen Flickenteppich, dessen Einzelteile nicht zueinander passen oder sich mitunter sogar widersprechen. Das hilft Ihnen aber nicht, wenn es darauf ankommt.

Da AGB die Reibungslosigkeit des Geschäftsbetriebs sicherstellen und im schlimmsten anzunehmenden Fall Ihr Unternehmen absichern sollen, stellt sich zu Beginn die Frage, wo es bisher Reibungsverluste gegeben hat und wo solche künftig auftreten könnten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit auch noch so gering erscheinen mag. Der erste Schritt für die Fertigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist also die Stoffsammlung: Wie sollte im Idealfall ein Geschäft abgewickelt werden? Wo sind in der Praxis Hürden zu befürchten? Wie können diese Hindernisse am besten vermieden werden? Wir analysieren Ihren Regelungsbedarf und konzipieren am konkreten Einzelfall Ihres Geschäftsbetriebs maßgeschneiderte AGB, die nicht sinnvoll sind, sondern vor allem einer formularvertraglichen Gerichtskontrolle standhalten und Sie daher im Zweifel schützen können.

Inhalt der AGB können klassische Handelsverträge sein (Kauf von Waren) oder Bedingungen für den Betrieb eines Fitnessstudios, für die Buchung einer Reise oder für Leistungen einer Agentur.