Arbeitsrecht

Sie und Ihre Mitarbeiter:innen:
Fit für die digitalen Herausforderungen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht spielt im Unternehmensalltag eine bedeutende Rolle. Eine Vielzahl von sich regelmäßig ändernden Regelungen sind zu beachten und die laufend hierzu ergehende Rechtsprechung muss ständig im Blick behalten werden. Die Digitalisierung und nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben die besondere Bedeutung des Arbeitsrechts und das Erfordernis neuer Formen der Zusammenarbeit deutlich gemacht. Wir entwickeln mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Ihr Unternehmen in einem digitalisierten Zeitalter. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Ihr Unternehmen zuverlässig in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Dazu gehören die laufende arbeitsrechtliche Beratung, aber auch Restrukturierungen zur Personalanpassungen sowie die Vertretung vor Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht, die zielführende Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften.

Laufende arbeitsrechtliche Beratung

Im Unternehmensalltag stellen sich täglich arbeitsrechtliche Fragen und Herausforderungen, die maßgeschneiderte Lösungen und Spezialwissen erfordern. Mehr denn je geht es um die Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen, Einführung von Kurzarbeit, mobile Arbeit sowie Home-Office Lösungen unter Beachtung von Rechten des Betriebsrats und datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Hinzu kommen die Einführung, Gestaltung und Modifikation von Arbeitsbedingungen, Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, Dienstwagen- und Reiseregelungen sowie von sonstigen Regelungsgegenständen auf individueller und kollektiver Ebene. Für die Arbeitsbedingungen von Führungskräften, leitenden Angestellten und Geschäftsführern bieten wir die passenden Lösungen, ebenso im Fall einer Trennung oder bei der Haftung / Schadensersatzansprüchen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen / Änderungskündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge aus betriebsbedingten (z.B. Wegfall / Reduzierung von Arbeitsplätzen), verhaltensbedingten (z.B. Pflichtverstöße durch Arbeitnehmer) und personenbedingten (z.B. Krankheit) Gründen. Hier gilt es, für jeden Fall den richtigen Lösungsansatz für unsere Mandanten zu entwickeln und umzusetzen.

Über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirkende nachvertragliche Pflichten, z.B. nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten zählen zu unserem Beratungsspektrum.

Zum arbeitsrechtlichen Regelungsfeld und unserer laufenden Beratungstätigkeit gehören auch diverse Vorschriften, zu deren Einhaltung Arbeitgeber aus Gründen von Compliance verpflichtet sind, etwa zum Arbeitnehmerdatenschutz, Mindestlohnvorgaben, Arbeitszeitregelungen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Insbesondere im Bereich der neuen Formen von Zusammenarbeit, bei Selbständigkeit und drittbezogenem Personaleinsatz sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Risiken – insbesondere Scheinselbständigkeit – zu vermeiden.

Prozessvertretung

Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir regelmäßig in arbeitsgerichtlichen Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Erfahrung und unser Verhandlungsgeschick, das auch in schwierigen Auseinandersetzungen pragmatische und wirtschaftlich umsetzbare Lösungen ermöglicht.

Restrukturierung / Mergers & Acquisitions

Wir beraten und begleiten Unternehmen in Projekten und komplexen Restrukturierung zur Personalkostenreduzierung, Personalanpassung, Betriebsübergängen, In- und Outsourcing sowie Verlagerung und Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen. Hierzu gehört auch die Verhandlungsführung mit den beteiligten Interessenvertretungen, Betriebsräten und Gewerkschaften zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan sowie tariflichen Regelungen.

Bei Unternehmenstransaktionen unterstützen wir bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, die typischerweise mit einem Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf oder einer Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung etc.) zusammenhängen (z.B. Betriebsübergang, § 613a BGB).

Führungskräfte / Geschäftsführer / Vorstände

Zu unseren Mandanten zählen auch Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände, die bei der Begründung und Beendigung ihrer Vertragsbeziehungen auf unsere Erfahrung und Expertise zählen können.

Anwälte für Arbeitsrecht