Tätigkeit
1. Kapitalmarkt- und Bankrecht
Andreas Sasdi vertritt regelmäßig in Gerichts- und Schiedsverfahren Prospektverantwortliche (Emissionshäuser, Anbieter und Gründungsgesellschafter etc.) und die zwischengeschalteten Finanzdienstleister (freie Vermittler, Finanzdienstleistungsinstitute und Vermögensberater), die von Anlegern verklagt werden, wenn die prospektierten Erträge ausbleiben oder gar ein Totalverlust der getätigten Investitionen droht. Allein in den Jahren 2018 bis 2021 begleitete Herr Andreas Sasdi seine Mandanten in ca. 600 Zivilverfahren und in einer Vielzahl von Musterfeststellungsverfahren, die teilweise auch vom BGH höchstrichterlich entschieden wurden.
Gegenstand der Prozesse sind meist vermeintliche Prospektfehler, die Verletzung von Ad-hoc-Mitteilungspflichten oder eine Kompetenzüberschreitung der handelnden Vertretungsorgane. Bei den Finanzdienstleistern konzentrieren sich die Verfahren meist auf die Frage, inwiefern bei der Beratung oder Vermittlung Aufklärungspflichten verletzt und/oder die Kunden nicht anleger- und/oder objektgerecht beraten wurden.
2. Gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Markenrecht)
Andreas Sasdi berät unsere Mandanten bei der Entwicklung von Markenstrategien und beim Aufbau eines Markenportfolios. Darüber hinaus übernimmt er sämtliche registerrechtlichen Tätigkeiten, von der Recherche einer Marke über deren Anmeldung und Überwachung bis zur Verteidigung und Durchsetzung gegenüber Dritten. Er meldet für unsere Mandanten deutsche Marken, Unionsmarken und IR-Marken an, sichert die Priorität im Ausland und koordiniert mit Hilfe seines weltweit aufgebauten Netzwerks an markenrechtlich hochspezialisierten Beratern auch die Markenanmeldungen außerhalb Europas.
Weiter verwaltet Andreas Sasdi die Markenportfolios unserer Mandanten auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) und stellt die Schutzverlängerung sicher. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen mahnt Andreas Sasdi etwaige Markenverletzer ab und setzt die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten ggf. per einstweiliger Verfügung und/oder im Hauptsacheverfahren durch, sei es gerichtlich, sei es vor dem DPMA, der EUIPO und der WIPO.
3. Handels- und Gesellschaftsrecht
Als Wirtschaftsanwalt berät Andreas Sasdi seit seiner Tätigkeit in der Wirtschaftstreuhand auch Unternehmen sowie deren Inhaber in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Seit über 20 Jahren unterstützt er unsere Mandanten bei der Neustrukturierung von Gesellschaften, der Durchführung von Unternehmenstransaktionen und bei der Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. In den nächsten Jahren wird die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und das Gesetz zur Durchsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) den Beratungsbedarf der Mandanten erhöhen.