Geht es nach den vergebenen Aktenzeichen, hat Herr Martin Ismail deutschlandweit wohl mehrere hunderttausend Unternehmer mit eigener Website wegen der Verwendung von Google Fonts angeschrieben. Verfasst werden die Schreiben von einem Rechtsanwalt Kilian Lenard.
Das Angebot scheint verlockend: Nachdem zunächst das Bestehen von Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüchen behauptet wird, bietet Herr Ismail an, gegen Zahlung von 170,00 € und Beendigung des Verstoßes „die Sache auf sich beruhen zu lassen“. Ein solcher Betrag liegt an der Grenze, wo der Nicht-Jurist noch nicht zum Anwalt geht und vorsichtshalber bezahlt, um Ruhe zu haben.
Gehen von den angeschriebenen Unternehmen zumindest 200.000 auf dieses unmoralische Angebot ein, beschert das einen Rekordumsatz von 34 Millionen (!) Euro. Ein paar unserer Mandanten wollten wissen, ob ein solches Geschäftsmodell in Deutschland zulässig ist, sodass DORNKAMP auftragsgemäß negative Feststellungsklagen bei unterschiedlichen Gerichten eingereicht hat.
Wir meinen, dass eine solche Geschäftstätigkeit, die unter dem Deckmantel des Datenschutzes allein darauf ausgerichtet ist, den Geldbeutel zu füllen, klar rechtsmissbräuchlich ist. Wir sind gespannt, ob und wie sich Herr Martin Ismail mit seinem Anwalt darauf einlassen werden, und werden Sie auf dem Laufenden halten.