Abmahnung wegen Google Fonts – AG Ludwigsburg deutet Rechtsmissbrauch an
Wie wir bereits berichtet haben, hatten wir im Zusammenhang mit den von Martin Ismail und dessen Rechtsanwalt, Herrn Kilian Lenard, ausgesprochenen „Abmahnungen“ wegen der Verwendung von Google Fonts in mehreren Verfahren negative Feststellungsklage gegen Herrn Ismail eingereicht. In einem dieser Verfahren stand gestern die mündliche Verhandlung vor dem AG Ludwigsburg an (Az.: 8 C 1361/22).
Das AG Ludwigsburg äußerte seine vorläufige Rechtsauffassung im Verhandlungstermin dahingehend, dass die Geltendmachung der Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche durch Herrn Ismail rechtsmissbräuchlich sein dürfte.
Das Gericht wies zunächst zwar darauf hin, dass infolge des (dynamischen) Einsatzes von Google Fonts auf einer Website ein daraus resultierender Datenschutzverstoß für sich genommen einen Unterlassungs- und möglicherweise auch einen Schmerzensgeldanspruch begründe. Die von Herrn Ismail durch seinen Rechtsanwalt, Herrn Kilian Lenard, geltend gemachten Ansprüche dürften jedoch, so das Gericht nach vorläufiger Auffassung, am begründeten Einwand des Rechtsmissbrauchs scheitern. Dies folge vor allem aus der Anzahl der von Herrn Ismail versandten Anschreiben (nach eigenem Vortrag über 217.000 Schreiben!).
Entscheidend ist nach Auffassung des AG Ludwigsburg aber vor allem, dass Herr Ismail von Anfang an beabsichtigt habe, sich die geltend gemachten Ansprüche abkaufen zu lassen. Ein solches Gebühreninteresse dürfe niemals die Triebfeder einer vermeintlichen Rechtsdurchsetzung sein.
Termin zur Urteilsverkündung wurde bestimmt auf den 28.02.2023. Wir sind gespannt, wie das AG Ludwigsburg seine Entscheidung begründet. Der nächste ist Schritt ist, die Gewinne abzuschöpfen. 170,oo € sind viel Geld; holen Sie sich diesen Betrag zurück! Wir helfen Ihnen dabei => https://www.google-fonts-abmahnungen.de/